Allgemeine GeschäftsBedingungen (AGB)


helle Tage Fotografie

 

§1 Honorar / Überstundenregelung

1. 1 Das Honorar für eine Hochzeitsreportage beträgt 245€ pro Stunde. Darin enthalten sind 19% Mwst, die Bearbeitung der Bilder in einem einheitlichen Look sowie die Bereitstellung der Bilder.

1.2 Jede weitere Stunde, die nicht im Vorfeld gebucht wurde, kostet 245€.

 

§2 Fahrtkosten

2.1 Die Anfahrt innerhalb von Augsburg ist kostenlos. Alle Anfahrten die weiter entfernt sind kosten 0,50€ pro gefahrenem Kilometer. Mit dieser Pauschale wird der zeitliche Aufwand der Anreise sowie die Kosten der Hin- und Rückfahrt vergolten. 

 

§3 Zahlungsmodalitäten

3.1 Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. 

3.2 Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch spätestens zwei Wochen danach in bar oder per Überweisung fällig. 

3.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

 

§4 Lieferung der Bilder

4.1 Der Fotograf versichert, die fertige Fotoreportage innerhalb von vier Wochen nach dem Shooting fertig abzuliefern. Im Normalfall erfolgt die Abgabe bereits nach 7 Tagen. 

4.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG.  Die  Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Shootings.

4.3 Für jegliche Reklamationen am gelieferten Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 4 Tagen.

 

§5 Spesen

Der Fotograf wird bei einem Shoot von mehr als sechs Stunden mit verpflegt. Sollte das nicht der Fall sein, wird eine Verpflegungspauschale in Höhe von 25€ in Rechnung gestellt. 

 

§6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen 

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail vom Fotografen erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. 

6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail vom Fotografen. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages vom Fotografen einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. 

6.3 Die Stornierung des Shoots ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. 

6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. 

6.5 Bei einer Stornierung 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. 

6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

6.7 Wird das Shoot durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.

 

§7 Absage durch den Fotografen - Änderungen im Shoot-Ablauf

7.1 Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. 

Der Fotograf wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet „helle Tage Fotografie“ nicht. 

6.2 Unwesentliche Änderungen im Shoot-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shoot-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shoot abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von „helle Tage Fotografie“.

 

§8 Allgemeine Hinweise für unsere Shoots  

Als Kunde von HELLE TAGE FOTOGRAFIE & EVENTS bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten: 

8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin am vereinbarten Ort des Fotoshoots erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Fotografen, davon im Einzelfall abzuweichen. 

8.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände. 

8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shoot genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen. 

8.4 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung. 

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. (Beispiel: Location/Set Up beim Shoot gefällt nicht)

 

§9. Bearbeitung der angefertigten Bilder

9.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch den Fotografen grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss. 

9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.

9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 4 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen. 

 

§10 Nutzungsrechte und Urheberrecht

10.1 HELLE TAGE FOTOGRAFIE & EVENTS steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. 

10.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. 

Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. 

Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. 

10.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. 

10.4 Der Fotograf räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten des Fotografen erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheber-rechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit voll-ständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. 

10.5 Beim Fotografen verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. 

10.6 Auf Anfrage durch den Fotografen ist der Kunde verpflichtet, diesem Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. 

10.7 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Fotografen wie folgt als Urheber benennen: www.helle-Tage-Fotografie.de

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. 

Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren. 

10.8 Der Fotograf ist berechtig eine Best-of- Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Dies  entspricht  auch einer uneingeschränkten Nutzung der Bilddateien für seine Internetpräsentation (Homepage, Blog, Facebook-Fanpage, Newsletter für Brautpaare, etc,), Werbeunterlagen, Musteralben und -Galerien, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

10.9 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen. 

10.10 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und anderer Konditionen können eine Erhöhung des Honorars nach sich ziehen. Diese Änderungen und die Anpassung des Honorars sind gesondert zu vereinbaren und bedürfen der Textform.

 

§ 11. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

11.1 Für HELLE TAGE FOTOGRAFIE & EVENTS vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.  

11.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch den Fotografen setzt voraus, dass der Fotograf sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens des Fotografens nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. 

11.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

§12 Vergütungsmodalitäten

12.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot vom Fotografen genannten Honorare. 

12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen des Fotografen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des vom Fotografen in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung des Fotografen gewährt. 

 

§ 13 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt 

13.1 Der Fotograf ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. 

13.2 Die Rechnungsstellung durch den Fotografen erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung. 

13.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich der Fotograf sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor. 

13.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Fotograf, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

 

§ 14 Übertragung des Vertrages

HELLE TAGE FOTOGRAFIE & EVENTS ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung des Fotografen für die Leistungen bleibt unberührt. 

 

§15 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§ 16 Haftung und Verjährung 

16.1 Der Fotograf haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

16.2 Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. 

16.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von HELLE TAGE FOTOGRAFIE & EVENTS und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. 

16.4 Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.  

16.5 Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch den Fotografen erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

16.6 Wird der Fotograf von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Fotografen von der Haftung frei und erstattet dem Fotografen sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt. 

16.7 Für den Verlust von Daten haftet der Fotograf nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. 

16.8 Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen. 

16.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber des Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 

16.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber des Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

16.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter des Fotografen sowie Dritten, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden. 

 

§ 17 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität 

17.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 4 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen. 

17.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet der Fotograf nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet. 

17. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

§ 18 Schadensersatz und Vertragsstrafe

18.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an den Fotografen zu zahlen. 

18.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen. 

 

§ 19 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

19.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

19.2 HELLE TAGE FOTOGRAFIE & EVENTS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

19.3 Erfüllungsort ist Augsburg. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Augsburg. 

19.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn 

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. 

19.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

19.6 Händische Änderungen und Eintragungen innerhalb dieses Vertrag sind unwirksam, ausgenommen hiervon ist der Ort und das Datum der Unterschriften, sowie die Unterschriften selbst.

19.7 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.